Die kommenden Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben am 09. April ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Darin setzen sie sich unter anderem eine zeitnahe Umsetzung der RED III, die Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote und die Ersetzung des GEG durch ein neues Gesetz als Ziel.
Die Parteien betonen in dem Vertrag ihre Bekenntnis zu den deutschen und europäischen Klimazielen — so unter anderem dem Pariser Klimaabkommen und der Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045.
Die neue Bundesregierung hat sich deswegen in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) zeitnah umzusetzen. Diese soll laut EU-Recht bis Mai von allen EU-Staaten implementiert sein. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hatte ursprünglich geplant, im Dezember 2024 einen Entwurf zur Umsetzung der RED III vorzulegen, sodass die Richtlinie noch vor den Neuwahlen umgesetzt werden kann. Dies war jedoch nicht möglich.
Des Weiteren erklären Union und SPD in ihrem Vertrag, dass sie den "Betrug beim Import von regenerativen Kraftstoffen und bei sogenannten Upstream-Emissionsminderungszertifikaten (UER-Zertifikaten) verstärkt bekämpfen und die Betrugsprävention ausbauen" werden. Zuletzt hatten sich das European Biodiesel Board (EBB) sowie auch das BMUV dafür eingesetzt, dass die EU noch stärker gegen möglichen Betrug bei Biokraftstoff-Importen vorgeht, da verschiedene Betrugsfälle in den letzten Jahren zum Verfall des Werts von Treibhausgaszertifikaten geführt hatten.
Die Bundesregierung hält außerdem an der CO2-Bepreisung fest und unterstützt die Einführung des Emissionshandelssystem (ETS 2), "um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen". Das ETS 2 soll ab 2027 europaweit in Kraft treten. Der Übergang des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz in das ETS 2 soll fließend erfolgen und CO2-Preissprünge für Verbraucher und Unternehmen sollen vermieden werden.
Auch eine Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist Teil des Koalitionsvertrages. Nähere Details — wie beispielsweise die Höhe und der Zeitpunkt der Umsetzung — werden allerdings nicht genannt. Zuletzt drängten mehrere Verbände zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen auf eine Erhöhung der THG-Quote bis 2030 auf mindestens 40 %. Bisher ist noch eine Steigerung der THG-Quote auf 25,1 % bis 2030 angesetzt. Auch der Einsatz alternativer Kraftstoffe, inklusive Biokraftstoffe, soll vorangebracht werden.
Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. befürwortet den Koalitionsvertrag und begrüßt sowohl die geplante schnelle Umsetzung der RED III, sowie auch die Erhöhung der THG-Quote und die Förderung von alternativen Kraftstoffen. Geschäftsführer Elmar Kühn erklärt, dass eine ambitionierte Umsetzung der RED für starke Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe sorgen könne, jedoch nur wenn eine Quotenregelung geschaffen wird, die den gesamten Verkehr adressiert und nicht wie bisher nur einzelne Bereiche. Insgesamt sieht der Verband gute Ansätze, jedoch kritisiert er, dass die konkrete Umsetzung der Punkte noch zu offen gehalten ist.
Wie schon während dem Wahlkampf von der CDU angekündigt soll außerdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgeschafft werden. An dessen Stelle wollen die zwei Regierungsparteien ein neues GEG setzen, dass "technologieoffener, flexibler und einfacher" gestaltet ist und die erreichbare CO2-Vermeidung als zentrale Steuerungsgröße hat. Wie genau das neue GEG den Biomethanmarkt — der bisher eine große Nachfrage in den nächsten Jahres durch das GEG erwartet hat — beeinflussen wird, ist unklar. Jedoch erklären die Regierungsparteien, dass sie Biogasanlagen eine Zukunft geben wollen, das Flexibilitätspotenzial von Biomasse heben wollen und den Ausbau von Bioenergie planen.
Auch die schon angekündigte Grüngasquote soll realisiert werden. Diese soll Inverkehrbringer von Erdgas dazu anregen, einen Anteil der Emissionen, die aus dem von ihnen verkauften Gas entstehen, durch das Ersetzen eines Teils ihres Gases durch Biomethan oder Wasserstoff einzusparen. Mehrere deutsche Industrieverbände befürchteten zuletzt, dass die Grüngasquote die Energiekosten in der Industrie erhöhen könnte, Verbände der Energiewirtschaft befürworten die Quote hingegen weitgehend.