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Frist für erneuerbares Heizen verschoben
Frist für erneuerbares Heizen verschoben
Hamburg, 30 April (Argus) — Die Bundesregierung hat das Inkrafttreten der Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungssystemen verschoben. Gleichzeitig wird derzeit die vollständige Abschaffung der Regelung vorbereitet — indem das bisherige GEG durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt wird. Das Kabinett beschloss am 29. April eine Formulierungshilfe, mit der das Inkrafttreten von § 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben wird, heißt es aus Koalitionskreisen. Der Paragraf sieht vor, dass beim Austausch von Heizungsanlagen in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens ab Juli 2026 Heizsysteme eingesetzt werden müssen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden — etwa Wärmepumpen oder über den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen wie Biomethan oder biogenem Heizöl auf HVO Basis. Für kleinere Städte ist bislang eine Übergangsfrist bis Juli 2028 vorgesehen, während derer die Vorgabe ausschließlich für Neubauten in reinen Neugebieten gilt. Die jetzt geplante Anpassung soll noch vor dem 1. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Dazu wurde die Formulierungshilfe in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten sicherzustellen, so mit dem Vorgang vertraute Quellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erklärte, die Maßnahme diene einem "rechtssicheren Übergang" vom bestehenden GEG zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die 65-Prozent-Anforderung beim Heizungseinbau in Großstädten werde keine Geltung mehr erlangen, bevor sie mit Inkrafttreten des künftigen GMG aufgehoben werde, teilte das Ministerium mit. Das Gebäudemodernisierungsgesetz werde derzeit ressortübergreifend abschließend beraten und soll im Mai in das Kabinett eingebracht werden, erklärte das BMWE weiter. Am Ziel, das neue GMG zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen, werde festgehalten. Da der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis dahin aber nicht gesichert sei, sei die vorgeschaltete Verschiebung der Frist aus dem GEG notwendig. Die Bundestagsfraktionen der CDU und SPD hatten am 24. Februar ein erstes Eckpunktepapier zum geplanten GMG vorgelegt. Dieses soll Verbraucher bei der Wahl ihres Heizungssystems weniger einschränken und eine sogenannte Bio-Treppe sowie eine Grüngasquote bzw. Grünölquote etablieren. Der Markt für Biomethan wartet nun schon seit Monaten auf die genaue Ausgestaltung dieses Gesetzes, da gerade im Wärmemarkt für Biomethan durch das GEG bisher ein großes Potenzial lag. Von Svea Winter Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
E-Fuel- und Wasserstoffquotenhandel nimmt langsam zu
E-Fuel- und Wasserstoffquotenhandel nimmt langsam zu
Hamburg, 28 April (Argus) — In Deutschland zeigen sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der RED III erste Anzeichen für den Handel mit Treibhausgaseinsparungen auf Basis von synthetischen Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs), wie e-Fuels und grünem Wasserstoff. Die Aktivität bleibt bislang jedoch gering. Marktteilnehmer führten dies auf die spät finalisierte THG-Gesetzgebung sowie auf das weiterhin geringe Angebot an physischen RFNBOs zurück. Im EU-Ausland zeigt sich ein ähnliches Bild. Mehrere in den vergangenen Wochen gemeldete Transaktionen wurden laut Marktteilnehmern mit Rücktritts- oder Anpassungsklauseln versehen. Diese sahen vor, dass Verträge aufgehoben oder nachverhandelt werden können, sollte die endgültige Gesetzgebung wesentlich von den bis Vertragsschluss vorliegenden Entwürfen abweichen. Diese regulatorischen Unsicherheiten, welche vor der Finalisierung der THG-Gesetzgebung existierten, verhinderten laut Marktteilnehmern bislang einen nachhaltigen Anstieg der Liquidität. Die regulatorischen Rahmenbedingungen haben sich nun allerdings konkretisiert: Der Bundestag beschloss am 23. April eine Anhebung der Quote für erneuerbaren Wasserstoff im Straßenverkehr auf 1,5 % bis 2030. Zudem sollen RFNBOs bis Ende 2036 von einem dreifachen Anrechnungsfaktor auf die Treibhausgasminderungsquote profitieren. Der Gesetzentwurf liegt nun dem Bundesrat vor, dessen nächste Sitzung für den 8. Mai angesetzt ist. Der Entwurf sieht erstmals auch eine konkrete Strafzahlung von 120 €/GJ bei Nichterfüllung der RFNBO-Unterquote vor. Dies entspräche rund 14,40 €/kg Wasserstoff und liegt somit deutlich über gängigen Kostenschätzungen für erneuerbaren Wasserstoff in Deutschland. Marktteilnehmer werten diesen Sanktionsmechanismus als mittelfristigen Treiber für RFNBO-Liquidität in Deutschland, da das Inverkehrbringen von RFNBOs in Deutschland Treibhausgasminderungszertifikate generiert, die zur Erfüllung der allgemeinen THG-Quote eingesetzt werden können. Zusätzlich sind sie nötig zur Erfüllung der spezifischen RFNBO-Unterquote. In den Niederlanden wurden bislang noch keine Einsparungen aus RFNBO-Einsatz gehandelt. Die niederländische Umsetzung von RED III wurde jedoch jüngst verabschiedet und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Der Marktfokus richtet sich unter anderem auf das Projekt Holland Hydrogen I von Shell in Rotterdam, das ab 2027 signifikante Mengen an erneuerbarem Wasserstoff liefern könnte. Im Vereinigten Königreich bleibt die Liquidität des Marktes für Development Renewable Transport Fuel Certificates (DRTFCs) ebenfalls schwach. Die Handelsaktivität konzentriert sich weiterhin auf die Zeiträume kurz vor Ende der Erfüllungsfristen, weshalb sich bislang kein kontinuierlich liquider Spotmarkt etabliert hat. Unabhängig von den unterschiedlichen nationalen Umsetzungen bestehen unter RED III grundsätzlich zwei Wege zur Generierung von RFNBO-Zertifikaten: Der erste Weg umfasst die direkte Bereitstellung von erneuerbarem Wasserstoff oder dessen Derivaten wie E-Methanol oder E-Methan für den Verkehrssektor. Der zweite Weg ist die sogenannte Raffinerieroute, bei der erneuerbarer Wasserstoff als Einsatzstoff bei der Herstellung von Kraftstoffen verwendet wird. Marktteilnehmer erwarten überwiegend, dass die Raffinerieroute den Großteil der Quotenerfüllung abdecken wird, da sie im Vergleich zur direkten Endnutzung von RFNBOs kostengünstiger ist. Einige Länder, darunter die Niederlande und Italien, haben jedoch Regelungen eingeführt, die einen Mindestanteil der direkten RFNBO-Nutzung im Verkehr vorschreiben. Europaweit haben bislang nur Deutschland, Belgien und Spanien Pläne für RFNBO-Unterquoten über das Jahr 2030 hinaus vorgeschlagen — finalisiert wurde jedoch noch keiner. Das Fehlen verbindlicher langfristiger Signale belastet weiterhin Investitionsentscheidungen in Projekte für erneuerbaren Wasserstoff und E-Kraftstoffe, deren Planung und Umsetzung in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Von Madeleine Jenkins, Marcel Pott Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Ausblick eFuels: Von Mandat zu Markt?
Ausblick eFuels: Von Mandat zu Markt?
Hamburg, 20 January (Argus) — Ab 2026 müssen Inverkehrbringer in Deutschland erstmals eine RFNBO-Quote erfüllen, doch Marktteilnehmer rechnen aufgrund der geringen Produktverfügbarkeit damit, dass die meisten Unternehmen diese Quote nicht erfüllen werden. Langfristig könnten neue Projekte und regulatorische Impulse dennoch Bewegung in den eFuel-Markt bringen. Die Bundesregierung hat am 10. Dezember im Rahmen der RED III neben der Anpassung der THG-Quote auch die Einführung eines Mindestmandats für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) beschlossen, welche durch das Inverkehrbringen von beispielsweise eFuels oder grünem Wasserstoff erfüllt werden kann. Dies bedeutet, dass verpflichtete Unternehmen wie Ölkonzerne und Kraftstoffimporteure einen gewissen Anteil der von ihnen in Verkehr gebrachten Energie durch RFNBOs erbringen müssen. Die zu erfüllende RFNBO-Menge entspricht hierbei zunächst 0,1 % des gesamten in Verkehr gebrachten Energiemixes der jeweiligen Inverkehrbringer und steigt bis 2040 schrittweise auf 8 % an. Gleichzeitig waren RFNBOs bereits vorher Erfüllungsoptionen der THG-Quote und werden wie auch Strom für Elektrofahrzeuge dreifach auf die Erfüllung der Quote angerechnet. Bei Nichterfüllung des RFNBO-Mindestmandats drohen verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von 120 €/GJ. Für das Jahr 2026 antizipieren Inverkehrbringer allerdings eine flächendeckende Nichterfüllung dieser Unterquote. Dies ist vor allem auf die geringe Produktverfügbarkeit von RFNBOs in Deutschland zurückzuführen. So berichtet etwa ein verpflichtetes Unternehmen gegenüber Argus im vergangenen Jahr lediglich 3.000 Liter RFNBO in Verkehr gebracht zu haben. Aufgrund dieser geringen physischen Verfügbarkeit hatten sich bereits 2025 mehrere Unternehmen dafür ausgesprochen, den Start der Unterquote frühestens ab 2028 anzusetzen, um die Gefahr von Engpässen zu reduzieren und somit dafür zu sorgen, dass die Erfüllung der Quote überhaupt möglich ist. Langfristig erhoffen sich Inverkehrbringer von der Einführung einer solchen Unterquote, dass die daraus entstehende Nachfrage Investitionen in die Produktion von eFuels anstoßen könnte. Hoffnung für eFuel-Enthusiasten weckt zudem die geplante Anpassung des sogenannten EU-Verbrennerverbots. Neue Regelungen könnten es erlauben, auch nach 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zuzulassen, sofern diese ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden. Dies würde das potenzielle Absatzvolumen für eFuels deutlich vergrößern und damit weitere Investitionsanreize schaffen. Aktuell sind jedoch nur wenige Projekte absehbar, die künftig relevante RFNBO-Mengen für den deutschen Straßenverkehr bereitstellen könnten. German eFuel One plant ab 2028 jährlich rund 75 Mio. l synthetisches E10-Benzin in Deutschland herzustellen. Darüber hinaus könnte etwa der französische Hersteller Lhyfe, der 2025 in Schwäbisch Gmünd eine Produktionsanlage für grünen Wasserstoff in Betrieb genommen hat, perspektivisch zusätzliche RFNBO-Mengen für den deutschen Markt bereitstellen. Als weiterer Anwendungsfall zeigt die Partnerschaft von Rheinmetall und Ineratec, dass eFuels auch im Verteidigungsbereich eine Rolle spielen können, etwa um die strategische Unabhängigkeit von internationalen Lieferketten zu verbessern. Eine zentrale Herausforderung für den breiten Markthochlauf bleiben jedoch die hohen Produktionskosten, die vor allem durch vergleichsweise hohe Strompreise in Europa getrieben werden. Aktuell wird synthetisches Benzin beispielsweise an mindestens einer deutschen Tankstelle bei Bremen mit einem Preisaufschlag von rund 60 Cent/l gegenüber konventionellem E10 angeboten. Mit zunehmender Skalierung der Produktion und dadurch wachsender Produktverfügbarkeit rechnen Inverkehrbringer jedoch damit, dass die Kosten pro produziertem Liter eFuel zurückgehen, und somit die Preisdifferenz zu herkömmlichem Benzin schrittweise abnimmt. Von Marcel Pott und Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
Nachfrageanstieg treibt THG-Zertifikatspreise
Nachfrageanstieg treibt THG-Zertifikatspreise
Hamburg, 8 January (Argus) — Die Preise für Zertifikate zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote steigen seit Jahresbeginn an. Hintergrund ist die Rückkehr großer Verpflichteter auf den Markt. Seit dem 2. Januar ist der Preis für THG-Zertifikate der Kategorie "Andere" für das Verpflichtungsjahr 2026 um über 75 €/t CO2e angestiegen und hat damit die Marke von 500 €/tCO2e überschritten. Zuvor stieg der Preis zum Jahreswechsel bereits um fast 200 €/t CO2e, da durch Änderungen der jeweils gültigen Zertifikate, und insbesondere durch die Abschaffung der Doppelanrechnung, die Zertifikate für 2026 deutlich höher gehandelt werden, als jene für 2025. Dass der Preis auch nach dem Jahreswechsel weiter anstieg liegt daran, dass seit dem 5. Januar wieder mehr Käufer — insbesondere große verpflichtete Unternehmen wie Ölkonzerne — am Markt aktiv sind, während das Angebot begrenzt ist. Manche Marktteilnehmer erwarten, dass der Preis sich weiter der Pönale von 600 €/tCO2e annähern wird. Diese wird fällig, sollten verpflichtete Unternehmen nicht genügend THG-Minderungen erzielen, um die Quote zu erfüllen. Jedoch dämpfen sinkende HVO-Prämien den weiteren Anstieg der Preise für THG-Zertifikate, da niedrigere Biokraftstoffpreise die Erfüllungskosten der THG-Quote senken. HVO ist in der Regel eine der teuersten Erfüllungsoptionen, daher ist es unwahrscheinlich, dass der Preis für THG-Zertifikate die Erfüllungskosten durch HVO übersteigen wird. Von Max Steinhau Senden Sie Kommentare und fordern Sie weitere Informationen an feedback@argusmedia.com Copyright © 2026. Argus Media group . Alle Rechte vorbehalten.
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