Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage von acht Unternehmen der Biogasbranche ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen Trading Hub Europe eingeleitet. Die deutsche Gasbörse hat die Bilanzkreise der Landwärme Service am 11. Oktober 2024 gekündigt. Dadurch sind Vertragspartnern wirtschaftliche Probleme entstanden.
Ein Unternehmen, dem ein Bilanzkreis vom Marktgebietsverantwortlichen gekündigt wird, darf Biomethan weder liefern noch entgegennehmen. Vertragspartner der Landwärme Service (LWS) konnten deshalb von einem Tag auf den anderen nicht mehr auf die Mengen zugreifen, die von LWS oder ihnen selber zuvor schon in den Bilanzkreis eingespeist wurden. Somit haben sie für 2024 auch keinen Anspruch auf Nachweise über die Nachhaltigkeit ihres bereits erhaltenen oder eingespeisten Biomethans. Diese sind allerdings notwendig für Anlagenbetreiber, da diese in der Regel EEG-gefördert sind. Sollten sie bis Ende Februar keine entsprechenden Nachweise erhalten, könnten Unternehmen daher ihre EEG-Förderung verlieren.
Kunden, Lieferanten und Produzenten, die einen Vertrag mit LWS hatten, mussten sich dementsprechend umorientieren und versuchten neue Lieferverträge zu etablieren. Dies steigerte auch die Nachfrage und verteuerte Biomethan in Deutschland im Oktober.
Grund für die Anträge für ein Missbrauchsverfahren ist nun, dass die Vertragspartner von LWS noch immer keinen Zugriff auf ihre Mengen haben und auch keine Informationen erhalten haben, was mit diesen geschehen ist. Ein Antragsteller erklärte, dass er sich von dem Verfahren eine Wiederherstellung der Mengen oder eine finanzielle Kompensation erhofft.
Trading Hub Europe soll den betroffenen Geschäftspartnern im November ein Angebot gemacht haben, zumindest einen Teil der Mengen gegen Zahlung eines Ausgleichsenergiepreises wieder in Biogasbilanzkreise einzustellen, so Unternehmen. Dieser Preis war für viele jedoch zu hoch angesetzt und hätte nur etwa 30 % der Mengen wiederhergestellt. Gleichzeitig wäre das Problem der Nachhaltigkeitszertifikate durch dieses Angebot weiterhin nicht gelöst. Viele der betroffenen Unternehmen wollten dieses Angebot nicht annehmen, da es weder attraktiv noch wirtschaftlich war.
Die Anträge der Unternehmen gingen zwischen dem 17. Dezember und 20. Dezember 2024 bei der Bundesnetzagentur ein. Bei den Antragsstellern handelt es sich um die Biomethanproduzenten und -händler Verbio und EnviTec Energy, die Versorger STAWG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen, Energie Schwaben und Stadtwerke Passau sowie die Biomethandienstleister und -händler GETEC Energy Management und GETEC Green Energy.
Der genaue Grund für die Kündigung der Bilanzkreise ist nicht bekannt. Laut Trading Hub Europe (THE) ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen möglich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn gegen Bestimmungen trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wurde, der Bilanzkreisverpflichtete seiner Verpflichtung einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht fristgerecht oder vollständig nachgekommen ist oder wenn dieser fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben bei der Zulassung gemacht hat oder nicht über Änderungen der Angaben informiert hat.
Ein weiterer Grund für eine Kündigung kann eine erhebliche Unterspeisung des Bilanzkreises sein, hier sei die Kündigung auch ohne wiederholten Verstoß und ohne Abmahnung möglich.